Allgemeines
Unsere AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäfte zwischen Reifen-Express, Daimlerstr. 4, 76316 Malsch und dem Käufer, auch wenn wir abweichende
Einkaufsbedingungen oder Gegenbestätigungen, die wir hiermit
ausdrücklich ablehnen, nicht widersprechen. Sie gelten spätestens
mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung seitens des Käufers als vereinbart.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung.
Angebot, Vertragsabschluß
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gleiches gilt für Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann gültig, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
Die Annahme eines Auftrags erfolgt durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung bei Lieferung. Die Angestellten der Firma
Reifen-Express sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu
treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen
Vertrages hinausgehen.
Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Soweit nicht anders angegeben sind alle Preise unverbindliche Tagespreise zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart
worden ist, behalten wir uns vor, unsere am Liefertag geltenden Listenpreise zu berechnen.
Ist die Zahlung in fremder Währung vereinbart, trägt der Käufer ab
Vertragsabschluß das Kursrisiko. Unsere Rechnungen sind ausschließlich
zahlbar Netto Kasse ohne Abzug von Skonto sofort nach Erhalt der War. Wechsel und Schecks
sind keine Barzahlung, sie werden, wenn wir ihre Hergabe einräumen, nur vorbehaltlich mit einer
Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen.
Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet.
Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem
Käufer nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Unsere Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen
oder sonstigen Vergütungen berechtigt. Bei Zahlungsverzug, der ohne Mahnung eintritt,
können wir Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen berechnen
und weiteren Schaden geltend machen. z.B. in Form eines Kreditzuschlages. Alle gewährten
Rabatte, Skonti oder sonstige Vergütungen sind hinfällig. Ferner können wir
weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise
zurückbehalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse,
sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Lieferung, Leistung und Gefahrenübergang
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte
sind im Rahmen der geltenden Übung zulässig. Lieferungen - auch frachtfreie -
erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht spätestens mit der Verladung
der Ware in das Transportmittel über. Nicht abgenommene Ware lagert auf Rechnung und
Gefahr des Käufers. Überschreitet der Käufer durch seinen Abruf sein
Kreditlimit, so sind wir von unseren Lieferverpflichtungen entbunden.
Der Versand erfolgt
auf Kosten des Verkäufers. Versand erfolgt ausschließlich durch den von uns beauftragten Transporteur.
Die Kosten einer Transportversicherung oder eines Eilzuschlages trägt der Käufer.
Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware in Verzug, so sind wir berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die uns bis dahin entstandenen Kosten trägt der Käufer. Die Vereinbarung eines
Liefertermins erfolgt immer unter dem Vorbehalt einer angemessenen Nachfrist.
Alle vereinbarten Lieferfristen, gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger
Selbstbelieferung.
Der Liefertermin verschiebt sich entsprechend, wenn die Firma Reifen-Express in Fällen höherer Gewalt sowie in Fällen sonstiger von Ihr nicht
beeinflussbarer Ereignisse diesen nicht rechtzeitig einhalten kann. Nicht beeinflussbare
Ereignisse sind solche, die von der Rechtsprechung anerkannt und nicht in die Risikosphäre
der Firma Reifen-Express fallen. Sichtbare Mengendifferenz der Lieferung muss sofort bei
Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenz spätestens innerhalb von 4 Tagen angezeigt werden.
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen und wenn sich ein
Mangel zeigt uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige oder
wird die Ware von Ihm verbraucht oder gebraucht, vermischt oder veräußert, so
gilt dies als Vorbehaltslose Genehmigung.
Die Beanstandung einer Lieferung berechtigt nicht
zur Ablehnung weitere Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
Der Mängelanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer es versäumt hat,
Rückgriffsrechte gegen dritte zu Wahren (z.B. bahnamtliche Tatbestandsaufnahme,
Fehlmengenbescheinigung). Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als
Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir
nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet
oder sonst ungenügend gewesen sei. Die Bestimmungen des Abschnittes 4 gelten auch
für Falschlieferungen.
Gewährleistung, Garantie, Reklamationsbearbeitung
Wir gewährleisten eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit in Werkstoff
und Werkarbeit. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung, die auf
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung beträgt, sofern
nicht anders schriftlich vereinbart, für alle von und gelieferten Produkte
6 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Rechnungsdatum. Werden
Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers oder des Technikers nicht
befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht dem Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung. Der Käufer muss dem Verkäufer
die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich Mitteilen. Mängel die auch nach
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung unverzüglich
mitzuteilen. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der
Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte Teil
bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell und
Seriennummer und eine Kopie der Rechnung , mit der das Gerät ausgeliefert wurde,
an die Firma Reifen-Express GmbH zur Reparatur eingeschickt, bzw. angeliefert wird. Die
Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf die des Kaufgegenstandes oder dessen Ersatz.
Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den Geräten befindliche Daten
verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Für Softwareprodukte,
insbesondere Treiber übernehmen wir keine Haftung auf dessen Funktion und Virenbefall.
Defekte Software ist ausschließlich beim Hersteller zu Reklamieren. Für
Folgeschäden die durch Viren, defekte Treiber oder andere unserer Produkte entstehen
übernehmen wir keine Haftung.
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht an dritte abtreten. Der vorstehende Absatz enthält
abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen
sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Gebrauchte Ware wird unter
Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung
aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit,
als es sich um Forderungen auf früheren Lieferungen handelt. Der Käufer darf
über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit Verfügen,
als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter
veräußert werden solle. Die Be - oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt
für uns, ohne uns zu verpflichten. Im Falle einer Weiterveräußerung
tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt,
und der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung
schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten
Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinem
Kunden vorzubehalten.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet,
hat der Käufer uns sofort und umfassen zu unterrichten und den Dritten auf unsere
Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unseren Interventionen nötigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unsere Intervention entstehenden
Kosten gehen zu lasten des Käufers. Gerät der Kunde mit der Bezahlung irgendeiner
Schuld aus der Geschäftsverbindung in Verzug, so können wir die Rückgabe
unserer Ware verlangen, ohne dadurch vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde gewährt
uns hierzu jederzeit Zutritt.
Umtausch bzw. Rücknahme
Der Umtausch von Warensendungen wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr
von 10% des Warenwertes belastet. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter
oder beschädigter Originalverpackungen ist nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung
können wir nur bei nicht lesbaren oder Defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren.
Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der
Kunde unseren Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen
sind alle Verpackungen der Firma Reifen-Express und seinen Zulieferanten.
Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den
Verkäufer, als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Ausfuhrgenehmigung
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen des Bundesamts für
gewerbliche Wirtschaft, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen.
Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem mit uns geschlossenen Vertrag abzutreten.
Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausschließlich besteht nur hinsichtlich
anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche. Es gilt deutsches Recht.
Das einheitliche Kaufgesetz (EKG) das einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sind ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist ausschließlich Malsch. Ettlingen wird für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, für den Fall, das die
Vertragsparteien Kaufleute sind, die nicht zu den in §4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören,
oder die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder ihr
Wohnsitz gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Dies gilt auch für Schecks oder sonstige Urkunden, selbst wenn sie an anderen Orten zahlbar
gestellt sind und für Ansprüche, die zuvor im Wege des Mahnverfahrens
(§ 668 ff. ZPO)
geltend gemacht wurden.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.